Rechnung in Dollar: ausstellen und richtig buchen

Kurz gesagt: Ja, du darfst eine Rechnung in Dollar ausstellen. Steht deutsche Umsatzsteuer darauf, gibst du den Steuerbetrag zusätzlich in Euro an. Für Dienstleistungen an Unternehmen in den USA oder in Großbritannien fällt in der Regel gar keine deutsche Umsatzsteuer an. In deine Einnahmenüberschussrechnung kommt der Euro-Betrag, der tatsächlich auf deinem Konto eingeht oder abgeht.

Darfst du eine Rechnung in Dollar ausstellen?

Ja. Die Pflichtangaben einer Rechnung in § 14 Abs. 4 UStG nennen keine Währung. Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie stellt klar: Die Beträge auf einer Rechnung dürfen in jeder Währung stehen, sofern die zu zahlende Mehrwertsteuer in der Währung des Mitgliedstaats angegeben ist (Art. 230 MwStSystRL). In Deutschland ist das der Euro.

Auf der Rechnung In Dollar?
Einzelpreise, Nettobetrag, Gesamtbetrag ja
deutsche Umsatzsteuer ja, der Steuerbetrag steht zusätzlich in Euro
keine deutsche Umsatzsteuer, weil der Leistungsort im Ausland liegt ja, die ganze Rechnung

Deutsche Umsatzsteuer auf einer Dollar-Rechnung ist eher die Ausnahme, etwa wenn ein Kunde in Deutschland in Dollar zahlen möchte. Umgerechnet wird dann mit dem Monatskurs des Bundesfinanzministeriums, mehr dazu unten.

Wann fällt bei Kunden im Ausland keine deutsche Umsatzsteuer an?

Entscheidend ist der Leistungsort, also der Ort, an dem deine Leistung umsatzsteuerlich als ausgeführt gilt. Erbringst du eine Dienstleistung an ein Unternehmen für dessen Unternehmen, liegt er grundsätzlich dort, wo dein Kunde sein Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 2 UStG). Sitzt der Kunde im Ausland, ist deine Leistung in Deutschland nicht steuerbar.

  • Unternehmen in den USA oder in Großbritannien: Beide Länder gehören zum Drittland, also zum Gebiet außerhalb der EU, Großbritannien seit dem 1.1.2021 (Abschnitt 1.10 Abs. 2 UStAE). Du weist keine deutsche Umsatzsteuer aus. Bist du regelbesteuert, meldest du den Umsatz in der Voranmeldung in Kennzahl 45, „Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)“ (Vordruck USt 1 A 2026).
  • Unternehmen in der EU: Hier gilt Reverse Charge, die Umkehr der Steuerschuld. Dein Kunde schuldet die Steuer in seinem Land. Auf deine Rechnung gehört der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (§ 14a Abs. 1 UStG).
  • Privatkunden im Drittland: Grundsätzlich gilt der Ort deines Unternehmens, also Deutschland (§ 3a Abs. 1 UStG). Bei Werbung, Beratung, Datenverarbeitung oder der Einräumung von Urheberrechten liegt er aber beim Kunden im Drittland (§ 3a Abs. 4 UStG).

Welcher Betrag kommt in die Buchhaltung?

Dollar-Beträge rechnest du zweimal um, mit unterschiedlichen Kursen: einmal für die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), einmal für die Umsatzsteuer.

EÜR Umsatzsteuer
Kurs tatsächlich gezahlter Euro-Betrag Monatskurs des BMF
Zeitpunkt Zahlung Monat der Leistung, bei Ist-Versteuerung eigener Umsätze Monat der Zahlung
Kursänderungen stecken im gezahlten Betrag bleiben unberücksichtigt

EÜR: was tatsächlich fließt

In der EÜR zählen Einnahmen, wenn sie dir zufließen, und Ausgaben, wenn du sie leistest (§ 11 EStG). Schreibt deine Bank für eine Dollar-Rechnung Euro gut, ist der gutgeschriebene Betrag deine Einnahme. Bei einem Dollar-Abo ist deine Ausgabe der Euro-Betrag, den Bank oder Kreditkarte abbuchen. Ändert sich der Kurs zwischen Rechnung und Zahlung, buchst du dafür nichts extra. Der Unterschied steckt schon im gezahlten Betrag.

Umsatzsteuer: der BMF-Monatskurs

Für die Umsatzsteuer zählt nicht der Kurs deiner Bank. Werte in fremder Währung rechnest du mit den Durchschnittskursen um, die das Bundesfinanzministerium (BMF) für jeden Monat bekannt gibt (§ 16 Abs. 6 UStG). Diese Umsatzsteuer-Umrechnungskurse sind Monatsdurchschnitte der Euro-Referenzkurse der Europäischen Zentralbank (EZB). Das BMF veröffentlicht sie in der Regel am ersten Werktag des Folgemonats. Die Tabelle nennt, wie viele Dollar ein Euro kostet. Den Dollar-Betrag teilst du also durch den Kurs.

Welcher Monat gilt?

  • Grundsätzlich der Monat, in dem die Leistung ausgeführt wird. Wird vorher gezahlt, der Monat der Zahlung.
  • Versteuerst du nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung, also nach Zahlungseingang), rechnest du deine eigenen Umsätze mit dem Kurs des Monats um, in dem das Geld eingeht.

Kursänderungen zwischen Leistung und Zahlung bleiben für die Umsatzsteuer unberücksichtigt (Abschnitt 16.4 Abs. 1 UStAE).

Dollar-Abos: Die Umsatzsteuer schuldest du selbst

Sitzt der Anbieter deines Software-Abos im Ausland und berechnet keine Umsatzsteuer, schuldest du sie in der Regel selbst (§ 13b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 5 UStG). Das ist Reverse Charge aus deiner Sicht als Kunde. Bist du regelbesteuert und nutzt das Abo nur betrieblich, ziehst du denselben Betrag als Vorsteuer wieder ab, also als Umsatzsteuer, die dir das Finanzamt anrechnet (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG). Unterm Strich zahlst du nichts, gibst die Steuer aber in der Voranmeldung an. Umgerechnet wird auch hier mit dem BMF-Monatskurs.

Beispiel: Mira, Designerin in Köln

Mira ist Kommunikationsdesignerin in Köln, regelbesteuert und versteuert nach vereinnahmten Entgelten. Name, Firmen und Beträge sind erfunden, alle Kurse sind Beispielwerte, keine echten Kurse.

Die Rechnung an den US-Kunden. Im September 2026 gestaltet Mira für ein Unternehmen in Austin, Texas, ein Logo samt Styleguide. Ihre Rechnung vom 30.9.2026:

Position Betrag
Logo und Styleguide 1.500,00 USD
Umsatzsteuer keine, Leistungsort USA
Gesamt 1.500,00 USD

Am 14.10.2026 zahlt der Kunde. Miras Bank tauscht die Dollar und schreibt 1.271,40 € gut. Zum EZB-Referenzkurs des Tages von 1,1700 USD je Euro (Beispielwert) wären es 1.282,05 € gewesen. Den Unterschied macht der Umtauschkurs der Bank.

  • EÜR: Einnahme 1.271,40 € am 14.10.2026.
  • Kursdifferenz: Am Rechnungstag hätten die 1.500,00 USD bei 1,1600 USD je Euro (Beispielwert) 1.293,10 € entsprochen. Die 21,70 € weniger bucht Mira nicht gesondert.
  • Voranmeldung: Kennzahl 45, keine Umsatzsteuer.

Das Software-Abo. Mira nutzt ein Designwerkzeug eines Anbieters aus den USA für 20,00 USD im Monat. Auf der Rechnung steht keine Umsatzsteuer. Am 1.10.2026 bucht der Anbieter die Gebühr für Oktober von ihrer Kreditkarte ab, laut Abrechnung 17,35 €.

  • EÜR: Ausgabe 17,35 €.
  • Umsatzsteuer nach § 13b: Anfang November veröffentlicht das BMF den Kurs für Oktober, im Beispiel 1,1500 USD je Euro. 20,00 USD ÷ 1,1500 = 17,39 € Bemessungsgrundlage, also der Betrag, auf den die Steuer berechnet wird. 19 % davon sind 3,30 €.
  • Voranmeldung Oktober: Bemessungsgrundlage und Steuer in Kennzahl 84 und 85, dieselben 3,30 € als Vorsteuer in Kennzahl 67. Ans Finanzamt zahlt Mira dafür nichts.

Wie Buchlio das löst

Buchlio hält beides auseinander: den Betrag, der wirklich geflossen ist, und den Steuerwert in Euro.

  • Der Originalbetrag bleibt erhalten. Die Rechnung bleibt in Dollar, so wie sie ausgestellt wurde.
  • Zahlungen in Euro bestätigen. Für jede Zahlung bestätigst du den tatsächlich gezahlten EUR-Betrag. Buchlio schlägt dafür den EZB-Referenzkurs zum Zahlungstag vor.
  • Umsatzsteuer in Euro, auch bei Reverse Charge. Weist eine Rechnung in Fremdwährung deutsche Umsatzsteuer aus, auch bei Reverse Charge, braucht Buchlio deren EUR-Wert: von der Rechnung übernommen oder mit „BMF-Monatskurs verwenden“ aus dem Monatsdurchschnitt des Leistungsmonats. Fehlt er, markiert Buchlio den Beleg, und „Zu erledigen“ listet die Zahlung als offene Aufgabe.
  • Eigene Rechnungen in Fremdwährung. Mit deutscher Umsatzsteuer weisen sie die Steuer zusätzlich in EUR aus. Buchlio fragt den Wert vor dem Ausstellen ab und rechnet ihn auf Wunsch mit dem BMF-Monatskurs des Leistungsmonats um. PDF, XRechnung und ZUGFeRD tragen den Wert. In der Voranmeldung rechnet Buchlio eigene Umsätze bei Ist-Versteuerung je Zahlung zum Kurs des Zahlungsmonats um, bei Soll-Versteuerung zum Kurs des Leistungsmonats.
  • Englische Rechnungen. Die Texterkennung liest deutsch- und englischsprachige Rechnungen lokal auf deinem Gerät aus. Prüfe vor allem Betrag, Währung und Rechnungsdatum.

Wie du Belege erfasst, steht unter Belege digitalisieren, eigene Rechnungen zeigt das Rechnungsprogramm für Selbstständige. Buchlio für den Mac lädst du auf der Downloadseite. iPhone und iPad sind bald im App Store, Windows und Android bald verfügbar.

Häufige Fragen

Muss der Wechselkurs auf der Rechnung stehen?

Nein. Weder § 14 Abs. 4 UStG noch Art. 230 MwStSystRL verlangen ihn. Steht deutsche Umsatzsteuer auf der Rechnung, muss aber der Steuerbetrag in Euro dabei sein. Den verwendeten Kurs dazuzuschreiben macht die Rechnung nachvollziehbar.

Welcher Kurs gilt, solange der BMF-Kurs für den Monat fehlt?

Das BMF veröffentlicht den Monatskurs erst zu Beginn des Folgemonats. Mit Erlaubnis des Finanzamts kannst du den Tageskurs verwenden, nachgewiesen durch Bankmitteilung oder Kurszettel (§ 16 Abs. 6 Satz 3 UStG). Aus Vereinfachungsgründen kann das Finanzamt auch erlauben, regelmäßig den BMF-Kurs des Vormonats zu nehmen (Abschnitt 16.4 Abs. 2 UStAE). Frag im Zweifel deine Steuerberatung.

Ich bin Kleinunternehmer. Betrifft mich das?

Auf deinen eigenen Rechnungen steht ohnehin keine Umsatzsteuer, und für die EÜR gilt dasselbe wie oben. Bei Abos von Anbietern im Ausland schuldest du die Umsatzsteuer nach § 13b aber auch als Kleinunternehmer (Abschnitt 13b.1 Abs. 1 UStAE). Für diesen Zeitraum gibst du eine Voranmeldung ab (§ 18 Abs. 4a UStG). Als Vorsteuer abziehen kannst du die Steuer nicht (Abschnitt 15.13 Abs. 6 UStAE). Im Beispiel wären das 3,30 € im Monat, die du tatsächlich zahlst.

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Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Steuerberatung.